
Wichtigste Erkenntnisse
- Seit Ende Juli 2026 müssen Amazon-Verkäufer fotorealistische, KI-generierte Personen in Produktbildern und -videos per Metadaten-Tag kennzeichnen
- Technisch bedeutet das: Keyword "contains-synthetic-performer" im dc:subject-Feld (XMP), gesetzt vor dem Upload zu Listing oder A+ Content
- Auslöser ist ein New Yorker Gesetz zu synthetischen Performern - Amazon wendet die Regel aber weltweit an, auch auf amazon.de
- Echte Fotos, nicht-fotorealistische Darstellungen und fiktive Charaktere sind ausgenommen
- Die Pflicht ergänzt die allgemeinen Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act, die seit 2. August 2026 EU-weit gelten
Was Amazon seit Ende Juli 2026 verlangt
Amazon hat Ende Juli 2026 in Seller Central eine neue Anforderung für Produktinhalte angekündigt: Wer Produktbilder oder -videos mit fotorealistischen, vollständig KI-generierten Personen einsetzt, muss diese Dateien vor dem Hochladen technisch kennzeichnen. Betroffen sind klassische Produktfotos, Lifestyle-Bilder, Produktvideos sowie Inhalte im A+ Content.
Damit reagiert Amazon auf eine wachsende Praxis im eigenen Marktplatz: Viele Seller nutzen mittlerweile KI-Bildgeneratoren, um aus einem einfachen Produktfoto ein Lifestyle-Bild mit Model zu erzeugen - schneller und günstiger als ein klassisches Fotoshooting. Die neue Regel soll sicherstellen, dass Käufer erkennen können, wenn eine abgebildete Person nicht real, sondern künstlich erzeugt ist.
Der rechtliche Hintergrund: ein Gesetz aus New York
Ausgangspunkt der neuen Amazon-Regel ist ein Gesetz des US-Bundesstaats New York, das seit dem 9. Juni 2026 in Kraft ist und Unternehmen verpflichtet, den Einsatz sogenannter "synthetischer Performer" in Werbung offenzulegen, wenn ihnen das bekannt ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 1.000 US-Dollar für den ersten Verstoß und 5.000 US-Dollar für jeden weiteren.
Statt die Regel nur für Käufer in New York umzusetzen, hat sich Amazon dafür entschieden, die Kennzeichnungspflicht weltweit für alle Marktplätze auszurollen - also auch für amazon.de, amazon.fr oder amazon.co.uk. Das ist ein Muster, das du auch von anderen regulatorischen Themen kennst: Ähnlich wie bei der GPSR setzt Amazon eine rechtliche Anforderung als globale Plattformregel um, statt sie länderspezifisch zu differenzieren.
Wer betroffen ist und welche Inhalte zählen
Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Drittanbieter, die Produktbilder oder -videos mit KI-generierten Menschen in ihren Amazon-Listings verwenden. Das betrifft insbesondere:
- Hauptbilder und Zusatzbilder: etwa ein KI-generiertes Model, das ein Kleidungsstück trägt
- Lifestyle-Bilder: ein Produkt in einer künstlich erzeugten Alltagsszene mit Personen
- Produktvideos: Videos mit KI-generierten Sprechern oder Darstellern
- A+ Content: erweiterte Markeninhalte auf der Produktdetailseite
Nicht überraschend also, dass das Thema direkt an die Diskussion um den EU AI Act anschließt, den viele Amazon-Händler ohnehin gerade auf dem Schirm haben.
Wann du nicht kennzeichnen musst
Die Regel ist enger gefasst, als es auf den ersten Blick wirkt. Du musst keine Kennzeichnung vornehmen, wenn:
- das Bild oder Video ausschließlich echte, real fotografierte Personen zeigt - auch wenn diese mit KI-Tools retuschiert, freigestellt oder nachbearbeitet wurden
- keine Personen im Bild zu sehen sind
- abgebildete Figuren aus Filmen, Serien, Videospielen oder anderen fiktionalen Werken stammen
- die dargestellten Personen nicht fotorealistisch sind, also erkennbar als Illustration, Cartoon oder 3D-Render gestaltet wurden
Kurz gesagt: Es geht ausschließlich um Bilder, bei denen ein Kunde eine KI-generierte Person für einen echten Menschen halten könnte.
Technische Umsetzung: das Metadaten-Tag richtig setzen
Konkret verlangt Amazon, dass du vor dem Upload mit einem IPTC-kompatiblen Metadaten-Editor das Keyword contains-synthetic-performer in das dc:subject-Feld (XMP) der jeweiligen Bild- oder Videodatei einträgst. XMP-Metadaten werden direkt in der Datei gespeichert und von vielen gängigen Bild- und Asset-Management-Tools unterstützt.
Für die Praxis heißt das:
- Editor wählen: Nutze ein Tool, das IPTC/XMP-Metadaten bearbeiten kann - viele professionelle Bildbearbeitungs- und Digital-Asset-Management-Programme bringen diese Funktion bereits mit
- Tag konsequent setzen: Trage das Keyword bei jeder betroffenen Datei ein, bevor du sie in Seller Central oder für A+ Content hochlädst
- Vor dem Export prüfen: Metadaten können beim Exportieren, Komprimieren oder erneuten Speichern verloren gehen - kontrolliere die finale Datei, bevor sie live geht
- Workflow dokumentieren: Wer regelmäßig KI-Bilder produziert, sollte die Kennzeichnung als festen Schritt im Produktionsprozess verankern, ähnlich wie eine Qualitätskontrolle vor der Veröffentlichung
Sobald das Tag gesetzt ist, wertet Amazon es aus und macht die Information für Kunden entsprechend sichtbar. Für dich als Seller ändert sich am eigentlichen Bild nichts - du erweiterst lediglich die unsichtbaren Metadaten der Datei um einen zusätzlichen Hinweis.
Konsequenzen und Ausblick
Einen expliziten, öffentlich kommunizierten Sanktionskatalog für diese konkrete Regel hat Amazon bislang nicht veröffentlicht. Die Durchsetzung des zugrunde liegenden New Yorker Gesetzes erfolgt ohnehin durch staatliche Behörden, nicht durch Amazon selbst. Berichten zufolge kann der Marktplatz im Rahmen seiner allgemeinen Bildrichtlinien aber nicht konforme Inhalte entfernen oder betroffene Listings sperren - ein Muster, das du bereits von anderen Content-Anforderungen im Seller Central kennst.
Interessant ist der regulatorische Kontext: Auch der US-Bundesstaat Kalifornien hat mit dem Gesetz AB 853 zum 2. August 2026 eine ähnliche Regelung für KI-Kennzeichnung in Kraft gesetzt. Es zeichnet sich ab, dass Plattformen wie Amazon zunehmend eigene, global gültige Standards etablieren, statt für jeden Markt eine eigene Lösung zu bauen. Wer sein Content-Setup jetzt einmal sauber aufsetzt, ist für künftige, ähnlich gelagerte Anforderungen entsprechend besser vorbereitet.
Verhältnis zur EU-Kennzeichnungspflicht
Die Amazon-Regel für synthetische Performer ist nicht dasselbe wie die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act, die seit 2. August 2026 EU-weit gelten - beide Regeln überschneiden sich aber inhaltlich. Der EU AI Act verlangt allgemein, dass KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Videos und Audioinhalte in maschinenlesbarer Form als künstlich erzeugt markiert werden, unabhängig davon, ob Personen abgebildet sind. Die Amazon-Metadaten-Pflicht ist enger gefasst - sie betrifft ausschließlich fotorealistische Personen - lässt sich aber technisch als ein praktischer Baustein verstehen, um genau diese maschinenlesbare Kennzeichnung im konkreten Anwendungsfall Produktbild umzusetzen.
Für dich als Amazon-Händler bedeutet das: Wer die Kennzeichnung von KI-Personen im Rahmen der Amazon-Vorgabe sauber umsetzt, deckt gleichzeitig einen wichtigen Teilbereich der EU-Transparenzpflichten ab. Ersetzen tut das eine das andere aber nicht vollständig - für KI-Texte, Chatbots oder Deepfake-Inhalte ohne abgebildete Personen bleiben die separaten Anforderungen aus dem EU AI Act relevant.
Praktische Checkliste
Ein pragmatischer Startpunkt, um dein Content-Setup an die neue Regel anzupassen:
- Verschaffe dir einen Überblick, wo in deinem Katalog KI-generierte, fotorealistische Personen in Bildern oder Videos vorkommen
- Prüfe, welches deiner Bildbearbeitungs- oder Asset-Management-Tools IPTC/XMP-Metadaten unterstützt
- Ergänze das Keyword
contains-synthetic-performerim dc:subject-Feld, bevor du betroffene Dateien in Listings oder A+ Content hochlädst - Kontrolliere nach jedem Export, ob die Metadaten in der finalen Datei erhalten geblieben sind
- Dokumentiere die Kennzeichnung als festen Schritt in deinem Content-Workflow, insbesondere wenn mehrere Personen im Team an Listings arbeiten
- Behalte parallel die allgemeinen Anforderungen aus dem EU AI Act im Blick, falls du KI auch für Texte oder Chatbots einsetzt
- Verfolge Neuerungen im neuen Seller Central, da Amazon dort laufend weitere KI-Funktionen und -Richtlinien ausrollt
Fazit
Die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Personen ist ein weiteres Beispiel dafür, wie schnell regulatorische Anforderungen aus einzelnen Märkten zu globalen Amazon-Plattformregeln werden. Wer KI-Bildgeneratoren für Lifestyle-Fotos, Produktvideos oder A+ Content nutzt, sollte die Metadaten-Kennzeichnung jetzt als festen Bestandteil des Content-Workflows etablieren - der technische Aufwand ist überschaubar, das Risiko unmarkierter Inhalte dagegen unnötig.
Genau wie bei anderen Compliance-Themen der letzten Monate gilt: Wer früh und strukturiert reagiert, vermeidet nicht nur mögliche Probleme mit Amazon oder Behörden, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden. Und ein sauber geführter Katalog ist am Ende genauso die Basis für nachhaltigen Erfolg wie ein gut strukturiertes Amazon-PPC-Konto.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Tag "contains-synthetic-performer" konkret?
Es ist ein Metadaten-Keyword, das du mit einem IPTC-kompatiblen Editor in das dc:subject-Feld (XMP) einer Bild- oder Videodatei einträgst, bevor du sie in ein Amazon-Listing oder A+ Content hochlädst. Das Tag signalisiert Amazon, dass die Datei fotorealistische, KI-generierte Personen enthält, damit der Marktplatz das entsprechend kennzeichnen kann.
Muss ich auch echte Fotos kennzeichnen, die ich nur mit KI nachbearbeitet habe?
Nein. Bilder mit real fotografierten Personen sind ausgenommen, selbst wenn sie mit KI-Tools retuschiert, freigestellt oder farblich angepasst wurden. Die Pflicht betrifft ausschließlich Personen, die vollständig KI-generiert und fotorealistisch dargestellt sind.
Gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Verkäufer in den USA?
Nein. Auslöser war ein Gesetz aus dem US-Bundesstaat New York, Amazon wendet die Metadaten-Anforderung aber weltweit auf alle Marktplätze an - also auch auf amazon.de, amazon.fr oder amazon.co.uk.
Was passiert, wenn ich ein Bild ohne Kennzeichnung hochlade?
Amazon hat bislang keinen öffentlichen Sanktionskatalog für diese konkrete Regel veröffentlicht. Berichten zufolge kann der Marktplatz im Rahmen seiner allgemeinen Bildrichtlinien jedoch nicht konforme Bilder entfernen oder betroffene Listings sperren. Unabhängig davon drohen nach dem New Yorker Gesetz Bußgelder ab 1.000 US-Dollar für werbetreibende Unternehmen, die wissentlich unmarkierte synthetische Performer einsetzen.