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Amazon GPSR: Was die EU-Produktsicherheitsverordnung für Seller bedeutet

Seit Dezember 2024 gilt die GPSR EU-weit – mit konkreten Folgen für deine Amazon-Listings: verantwortliche Person in der EU, Warnhinweise und Pflichtangaben im Compliance-Dashboard. Ein praxisnaher Überblick, worauf es ankommt.

Amazon GPSR – Produktsicherheit und Compliance im E-Commerce

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die GPSR gilt EU-weit seit dem 13. Dezember 2024 und betrifft praktisch alle Non-Food-Produkte
  • Für jedes Produkt braucht es eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU
  • Pflichtangaben (verantwortliche Person, Hersteller, Warnhinweise) müssen aufs Listing
  • Amazon setzt die Angaben über ein eigenes Compliance-Dashboard durch
  • Fehlende Angaben können zur Deaktivierung von Angeboten führen – ein direktes Umsatzrisiko

Hinweis: Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall solltest du im Zweifel juristischen Rat einholen.

Was ist die GPSR?

Die GPSR (General Product Safety Regulation, auf Deutsch die allgemeine Produktsicherheitsverordnung) ist eine EU-Verordnung, die die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ersetzt. Sie gilt EU-weit seit dem 13. Dezember 2024 und definiert, welche Sicherheits- und Informationspflichten für Verbraucherprodukte gelten – ausdrücklich auch beim Verkauf über Online-Marktplätze wie Amazon.

Anders als eine Richtlinie, die jedes Land erst in nationales Recht umsetzen muss, gilt eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für dich als Seller heißt das: Es gibt keine nationalen Schlupflöcher, und die Anforderungen sind über die Märkte hinweg im Kern identisch.

Betroffen sind praktisch alle Non-Food-Verbraucherprodukte, für die es keine spezifischere Sicherheitsgesetzgebung gibt. Lebensmittel, Arzneimittel und einige weitere Bereiche haben eigene Regelwerke und fallen nicht unter die GPSR.

Seit wann gilt sie – und für wen?

Die Verordnung ist seit dem 13. Dezember 2024 anzuwenden. Sie betrifft nicht nur Hersteller, sondern die gesamte Lieferkette: Importeure, Händler und – neu und ausdrücklich – auch Betreiber von Online-Marktplätzen. Amazon ist damit selbst in der Pflicht und gibt die Anforderungen konsequent an seine Verkäufer weiter.

Für dich als Seller ist die zentrale Frage nicht ob, sondern wie du die Vorgaben erfüllst. Wer viele Produkte führt, sollte das systematisch angehen – ähnlich wie bei anderen Grundlagen rund um Amazon Seller Central, bei denen Vollständigkeit über Sichtbarkeit und Verkaufsfähigkeit entscheidet.

Die verantwortliche Person in der EU

Das Herzstück der GPSR ist die verantwortliche Person (ein sogenannter Wirtschaftsakteur) mit Sitz in der EU. Für jedes Produkt im Anwendungsbereich muss es eine solche Person oder Organisation geben. Sie ist Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörden und trägt Mitverantwortung für die Konformität und Sicherheit des Produkts.

Konkret müssen Name, Adresse und Kontaktdaten (etwa E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) der verantwortlichen Person angegeben und mit dem Produkt bereitgestellt werden.

Wichtig für viele Händler: Sitzt du oder dein Hersteller außerhalb der EU, reicht das nicht. Dann muss eine Rolle innerhalb der EU diese Funktion übernehmen – zum Beispiel ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein entsprechender Dienstleister. Ohne eine verantwortliche Person in der EU darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.

Welche Angaben aufs Listing müssen

Die GPSR verlangt, dass bestimmte Informationen für den Käufer leicht zugänglich und verständlich sind – bei Amazon also im Listing bzw. den hinterlegten Compliance-Feldern. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben zur verantwortlichen Person in der EU – Name und Kontaktdaten
  • Angaben zum Hersteller – Name und Anschrift
  • Sicherheits- und Warnhinweise sowie Kennzeichnungen, die für das Produkt relevant sind
  • Sprachliche Verfügbarkeit – die Angaben müssen je nach Zielmarkt in der jeweiligen Amtssprache vorliegen

Gerade der letzte Punkt wird oft unterschätzt: Wer auf mehreren europäischen Marktplätzen verkauft, muss die Pflichtangaben entsprechend übersetzt bereitstellen. Das betrifft die Compliance-Felder ebenso wie sichtbare Warnhinweise – ähnlich sorgfältig, wie du auch deinen A+ Content je Markt pflegst.

GPSR-Pflichtangaben über Amazon-Marktplätze hinweg pflegen
Wer international verkauft, muss die GPSR-Pflichtangaben je Marktplatz und Sprache konsistent hinterlegen.

Umsetzung bei Amazon: das Compliance-Dashboard

Amazon setzt die GPSR über ein eigenes Compliance-Dashboard um. Dort lädst du pro Produkt die geforderten Angaben hoch: verantwortliche Person, Herstellerinformationen, Sicherheitsangaben und – falls erforderlich – Bilder von Kennzeichnungen oder Warnhinweisen.

Praktisch läuft das so ab:

  1. Betroffene Produkte identifizieren: Amazon markiert Angebote, für die Angaben fehlen. Prüfe das Dashboard regelmäßig, nicht nur einmalig.
  2. Verantwortliche Person hinterlegen: Trage die EU-Kontaktdaten ein. Diese lassen sich häufig zentral zuweisen und auf viele Produkte anwenden.
  3. Sicherheitsinformationen ergänzen: Warnhinweise, Piktogramme und relevante Kennzeichnungen hochladen.
  4. Pro Marktplatz prüfen: Für jeden europäischen Marktplatz die sprachlich passenden Angaben sicherstellen.

Wer sehr viele SKUs verwaltet, kommt mit manueller Pflege schnell an Grenzen. Katalog-Werkzeuge, die Listing-Attribute gebündelt bearbeiten – etwa per Amazon MCP-Connector –, helfen dabei, Pflichtfelder effizient und einheitlich über den ganzen Katalog zu pflegen.

GPSR-Checkliste für Amazon-Seller

Ein pragmatischer Startpunkt, um deinen Katalog GPSR-fest zu machen:

  • Sortiment sichten: Welche Produkte fallen unter die GPSR (praktisch alle Non-Food-Artikel)?
  • Für jedes Produkt eine verantwortliche Person mit EU-Sitz sicherstellen
  • Name, Adresse und Kontaktdaten der verantwortlichen Person hinterlegen
  • Herstellerangaben ergänzen
  • Sicherheits- und Warnhinweise prüfen und bereitstellen
  • Pflichtangaben je Zielmarkt in der richtigen Sprache hinterlegen
  • Amazon Compliance-Dashboard regelmäßig auf offene Punkte kontrollieren
  • Nachweise und Dokumentation (z. B. technische Unterlagen) griffbereit halten

Warum das auch für deine Sichtbarkeit und Ads zählt

GPSR klingt nach reiner Bürokratie, hat aber direkte kommerzielle Folgen. Fehlen Pflichtangaben, kann Amazon betroffene Angebote einschränken oder deaktivieren, bis die Informationen ergänzt sind. Ein deaktiviertes Listing verkauft nicht – und jede Amazon-PPC-Kampagne, die darauf zeigt, verpufft: Klicks und Budget laufen ins Leere, während der ACoS aus dem Ruder läuft.

Compliance ist damit kein isoliertes Rechtsthema, sondern Teil einer gesunden Grundlage deines Kontos. Genauso, wie du deine Lagerbestände im Blick behältst, um Stockouts zu vermeiden, solltest du GPSR-Lücken schließen, bevor sie zu Sperrungen führen. Wer hier sauber aufgestellt ist, schützt nicht nur den Umsatz, sondern auch die Effizienz seiner Werbeausgaben.

Fazit

Die GPSR ist seit Dezember 2024 Realität und lässt sich nicht aussitzen – Amazon setzt die Anforderungen aktiv durch. Der Aufwand ist beherrschbar, wenn du ihn systematisch angehst: eine verantwortliche Person in der EU pro Produkt, vollständige Pflichtangaben und ein regelmäßiger Blick ins Compliance-Dashboard.

Betrachte GPSR nicht als lästige Pflicht, sondern als Teil eines sauber geführten Kontos. Vollständige, korrekte Listings sind die Basis dafür, dass deine Amazon-Features und deine Werbung überhaupt wirken können. Wer die Hausaufgaben macht, verkauft ungestört weiter – während unvorbereitete Wettbewerber mit deaktivierten Angeboten kämpfen.

Häufige Fragen

Was ist die GPSR?

Die GPSR (General Product Safety Regulation, deutsch: allgemeine Produktsicherheitsverordnung) ist eine EU-Verordnung, die die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ersetzt. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und legt fest, welche Sicherheits- und Informationspflichten für Non-Food-Verbraucherprodukte in der EU gelten, auch beim Verkauf über Marktplätze wie Amazon.

Brauche ich für Amazon eine verantwortliche Person in der EU?

Ja. Für Produkte im Anwendungsbereich der GPSR muss es eine verantwortliche Person (einen Wirtschaftsakteur) mit Sitz in der EU geben. Diese Person ist Ansprechpartner für die Marktüberwachung, und ihre Angaben – Name, Adresse und Kontaktdaten – müssen mit dem Produkt bereitgestellt werden. Wer außerhalb der EU sitzt, muss einen Bevollmächtigten, Importeur oder Fulfillment-Dienstleister in der EU benennen.

Welche Angaben muss ich bei Amazon hinterlegen?

Erforderlich sind unter anderem die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, Angaben zum Hersteller sowie Sicherheits- und Warnhinweise. Diese Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich sein und je nach Zielmarkt in der jeweiligen Amtssprache vorliegen. Amazon stellt dafür ein Compliance-Dashboard bereit, über das du die Angaben pro Produkt hochlädst.

Was passiert, wenn ich die GPSR nicht einhalte?

Fehlen die geforderten Angaben, kann Amazon betroffene Angebote einschränken oder deaktivieren, bis die Informationen ergänzt sind. Ein deaktiviertes Listing verkauft nichts – und laufende Werbung darauf läuft ins Leere. Neben dem Marktplatz-Risiko drohen zudem rechtliche Konsequenzen durch die Marktüberwachung.