
Wichtigste Erkenntnisse
- Ab 27. September 2026 sind Gewährleistungslabel EU-weit für praktisch jeden B2C-Verkauf Pflicht
- Ein Garantielabel wird nur fällig, wenn ein Hersteller eine kostenlose Garantie von über 2 Jahren anbietet
- Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für Drittanbieter auf Amazon, eBay und anderen Marktplätzen
- Amazon selbst hat bislang keine detaillierte technische Umsetzung für Seller veröffentlicht
- Fehlende oder fehlerhafte Label gelten als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß
Hinweis: Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall solltest du im Zweifel juristischen Rat einholen.
Was am 27. September 2026 neu wird
Nach der GPSR, der PPWR und dem EU AI Act kommt mit dem 27. September 2026 der nächste EU-weite Compliance-Stichtag auf Online-Händler zu - diesmal direkt an der Produktseite. Ab diesem Datum müssen Onlinehändler im B2C-Bereich zwei neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungen einsetzen: eine allgemeine Gewährleistungsmitteilung und, sofern zutreffend, ein produktbezogenes Garantielabel.
Beide Label sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Online-Kauf auf einen Blick zeigen, welche gesetzlichen Rechte und welche freiwilligen Herstellerzusagen für ein Produkt gelten - unabhängig davon, in welchem EU-Land oder auf welcher Plattform eingekauft wird. Für Amazon-Händler ist das kein optionales Marketing-Feature, sondern eine neue gesetzliche Informationspflicht mit echtem Abmahnrisiko.
Die rechtliche Grundlage
Ausgangspunkt ist die Richtlinie (EU) 2024/825, auch bekannt als EmpCo-Richtlinie ("Empowering Consumers for the Green Transition"). Sie ändert die bestehende Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU und führt einen neuen Artikel 22a ein, der harmonisierte Mitteilungen und Kennzeichnungen zur Gewährleistung und zu Haltbarkeitsgarantien vorschreibt. Konkretisiert wird das Ganze durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960: Anhang I regelt die Gestaltung der Gewährleistungsmitteilung, Anhang II die des Garantielabels.
Da es sich bei der EmpCo-Richtlinie um eine Richtlinie und nicht um eine unmittelbar geltende Verordnung handelt, braucht es eine nationale Umsetzung - in Deutschland über ein entsprechendes Gesetz auf Basis eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz. Der EU-weite Anwendungsstichtag 27. September 2026 steht davon unabhängig fest.
Das Gewährleistungslabel: für fast jeden Verkauf Pflicht
Das Gewährleistungslabel ist die harmonisierte Mitteilung, die auf die gesetzliche Gewährleistung hinweist - in der EU nach der Richtlinie (EU) 2019/771 grundsätzlich mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Gebrauchtware kann eine kürzere, aber gesetzlich vorgegebene Mindestfrist von einem Jahr gelten. Das Label ist farbig zu gestalten und enthält einen QR-Code, der Käuferinnen und Käufer zur offiziellen EU-Verbraucherportalseite "Ihr Europa" führt, wo die Rechte in der jeweiligen Landessprache erklärt werden.
Anders als beim produktspezifischen Garantielabel kann das Gewährleistungslabel grundsätzlich global platziert werden - also einmalig und gut sichtbar etwa im Shop-Footer oder in den Artikelbeschreibungen, statt für jedes einzelne Produkt neu gestaltet werden zu müssen. Entscheidend ist, dass es "in hervorgehobener Weise" dargestellt wird und für Kundinnen und Kunden vor dem Kaufabschluss erkennbar ist.
Das Garantielabel: nur bei langer Herstellergarantie
Deutlich enger gefasst ist das sogenannte Garantielabel. Es wird nur dann Pflicht, wenn ein Hersteller - nicht der Verkäufer - eine kostenlose, produktumfassende Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Reine Verkäufergarantien, Zufriedenheitsgarantien oder Geld-zurück-Versprechen lösen die Label-Pflicht ausdrücklich nicht aus.
Ist die Garantie einschlägig, muss das Label folgende Angaben enthalten:
- Produktmarke und Modellbezeichnung
- Die Garantiedauer ausschließlich in vollen Jahren, dargestellt mit einem Kalendersymbol
- Einen QR-Code zur offiziellen EU-Informationsseite
- Eine farbige Gestaltung nach der Vorlage aus Anhang II der Durchführungsverordnung
Anders als beim Gewährleistungslabel reicht eine globale Platzierung hier nicht aus: Das Garantielabel muss produktspezifisch und individuell für jedes betroffene Angebot dargestellt werden - direkt in der Artikelbeschreibung oder über eine aufklappbare Anzeige, etwa beim Mouseover. Der QR-Code muss dabei unter normalen Lichtverhältnissen problemlos scanbar sein.
In der Praxis wirft gerade das Garantielabel Detailfragen auf, für die es noch keine offizielle Klärung gibt: Herstellergarantien, die in Monaten statt in Jahren laufen, oder "lebenslange" Garantien lassen sich mit dem vorgegebenen Format nur schwer sauber abbilden. Wer international liefert, muss zudem klären, ob und wie das Label sprachlich an das jeweilige Zielland angepasst werden muss.
Was das für Verkäufer auf Amazon bedeutet
Die neue Kennzeichnungspflicht ist nicht auf eigene Onlineshops beschränkt. Sie knüpft daran an, wer Vertragspartner der Kundin oder des Kunden wird - unabhängig davon, wer die technische Verkaufsumgebung bereitstellt. Verkäufst du als Drittanbieter über Amazon Seller Central an Verbraucher in der EU, bist du selbst zur Bereitstellung des Gewährleistungslabels verpflichtet - dass die Plattform von Amazon betrieben wird, ändert daran nichts. Dasselbe Prinzip gilt für Verkäufer auf eBay, Etsy oder vergleichbaren Marktplätzen.
Für Marktplatz-Seller kommt dabei eine zusätzliche Einschränkung hinzu, die klassische Shopbetreiber nicht haben: Anders als im eigenen Shop bist du bei der technischen Umsetzung an die Vorgaben und Felder gebunden, die die jeweilige Plattform zur Verfügung stellt. Bis zur Fertigstellung dieses Beitrags hat Amazon keine detaillierten technischen Vorgaben oder dedizierten Felder für das Gewährleistungs- und Garantielabel öffentlich kommuniziert. Andere Marktplätze sollen laut Branchenberichten bereits an einer automatisierten Label-Erstellung arbeiten - für Amazon-Seller heißt das vorerst: aufmerksam bleiben, was Amazon über Seller Central und die Compliance-Hinweise dort kommuniziert, und die eigenen Produktbeschreibungen und A+ Content rechtzeitig vorbereiten, damit ein Label-Feld ohne Zeitdruck befüllt werden kann, sobald es verfügbar ist.
Offene Praxisfragen für den Onlinehandel
Auch wenn Rechtsgrundlage und Stichtag feststehen, sind einige praktische Punkte in der laufenden Diskussion noch nicht abschließend geklärt:
- Sprache bei Auslandsversand: Unklar ist, ob beim Versand in mehrere EU-Länder mehrsprachige Label nötig sind oder eine Sprache genügt.
- Räumlich begrenzte Garantien: Gilt eine Herstellergarantie nur in bestimmten Ländern, besteht ein Irreführungsrisiko, wenn trotzdem in ausgeschlossene Länder versendet wird.
- Fehlende technische Mindeststandards: Für Größe und Auflösung der Label gibt es bislang keine verbindliche Mindestvorgabe, was die Umsetzung in bestehenden Produktbildern erschwert.
- Plattform-Abhängigkeit: Marktplatz-Verkäufer können die technische Einbindung nicht selbst gestalten, sondern sind auf entsprechende Funktionen der jeweiligen Plattform angewiesen.
Diese Unschärfen bedeuten in der Praxis vor allem eines: Wer frühzeitig ein Auge auf offizielle Klarstellungen von Amazon und den zuständigen Behörden hält, kann kurzfristig reagieren, statt kurz vor dem 27. September 2026 unter Zeitdruck zu handeln.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Eine eigene, gesondert bezifferte Bußgeldregelung für fehlende Label nennt die zugrundeliegende Richtlinie nicht ausdrücklich. Relevant wird stattdessen das allgemeine Wettbewerbsrecht: Ein fehlendes oder fehlerhaft gestaltetes Label wird von Fachjuristinnen und -juristen als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß eingeordnet, weil es eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht gegenüber Verbrauchern verletzt. Das öffnet Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden die Möglichkeit, kostenpflichtige Abmahnungen auszusprechen - ein Risiko, das Online-Händler bereits von der GPSR kennen.
Für Amazon-Seller kommt erschwerend hinzu, dass Angebote auf dem Marktplatz öffentlich einsehbar und leicht durchsuchbar sind. Fehlende Kennzeichnungen lassen sich damit für Abmahnvereine und Wettbewerber vergleichsweise einfach recherchieren - das Risiko ist real, auch ohne dass eine Behörde aktiv wird.
Praktische Checkliste für Amazon-Händler
Ein pragmatischer Startpunkt, um dich auf den 27. September 2026 vorzubereiten:
- Verschaffe dir einen Überblick, für welche deiner Produkte Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbieten - nur dafür wird das Garantielabel relevant
- Beobachte Ankündigungen von Amazon zu Seller-Central-Feldern für Gewährleistungs- und Garantielabel und plane frühzeitig ein, wo diese Angaben in deine Angebote einfließen
- Bereite deine A+ Content- und Produktbeschreibungstexte so vor, dass ein Label ohne größere Überarbeitung ergänzt werden kann
- Kläre bei Herstellergarantien, ob die Garantiedauer sauber in vollen Jahren ausgedrückt werden kann, oder ob hier Klärungsbedarf mit dem Hersteller besteht
- Dokumentiere für jedes Produkt, ob und welche Garantiebedingungen gelten, damit du im Zweifel Nachweise gegenüber Amazon oder Behörden vorlegen kannst
- Hole dir bei Unsicherheiten frühzeitig spezialisierte Rechtsberatung, statt kurz vor dem Stichtag unter Zeitdruck zu handeln
Fazit
Mit dem Gewährleistungslabel und dem Garantielabel bekommt der EU-Onlinehandel ab dem 27. September 2026 zwei weitere verpflichtende Kennzeichnungen, die - wie schon GPSR, PPWR und der EU AI Act - ausdrücklich auch für Drittanbieter auf Amazon gelten. Während das Gewährleistungslabel praktisch jeden B2C-Verkauf betrifft, bleibt das Garantielabel auf Produkte mit langer, kostenloser Herstellergarantie beschränkt.
Weil Amazon selbst die technische Umsetzung noch nicht im Detail kommuniziert hat, lohnt es sich für Seller, die verbleibenden Wochen zu nutzen: Garantiebedingungen prüfen, Produktdaten aufräumen und offizielle Ankündigungen im Blick behalten. Wer diese Compliance-Fragen frühzeitig klärt, kann sich anschließend wieder voll auf das konzentrieren, was den Umsatz treibt - ein sauber aufgestelltes Amazon-PPC-Konto und funktionierende Kampagnen über alle bespielten Marktplätze hinweg.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen dem Gewährleistungslabel und dem Garantielabel?
Das Gewährleistungslabel informiert allgemein über die gesetzliche Gewährleistung, die in der EU mindestens zwei Jahre beträgt und für praktisch jedes verkaufte Produkt gilt - sie ist verpflichtend und unabhängig vom Hersteller. Das Garantielabel dagegen ist nur dann Pflicht, wenn ein Hersteller freiwillig eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet, die das gesamte Produkt abdeckt. Ohne eine solche Herstellergarantie entfällt das Garantielabel, das Gewährleistungslabel bleibt dagegen für fast jeden B2C-Verkauf Pflicht.
Muss ich als Amazon-Verkäufer das Gewährleistungslabel auch verwenden, wenn Amazon der Marktplatz ist?
Ja. Die Pflicht knüpft daran an, wer Vertragspartner der Kundin oder des Kunden wird - nicht daran, wer die technische Verkaufsumgebung bereitstellt. Verkaufst du als Drittanbieter über Amazon an Verbraucher in der EU, bist du selbst zur Bereitstellung des Labels verpflichtet, auch wenn Amazon die Plattform und den Checkout betreibt. Das gilt ebenso für andere Marktplätze wie eBay oder Etsy.
Was muss ins Garantielabel, und wann ist es überhaupt Pflicht?
Pflicht wird das Garantielabel nur, wenn ein Hersteller eine kostenlose, produktumfassende Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt - reine Verkäufergarantien, Zufriedenheits- oder Geld-zurück-Garantien lösen die Pflicht nicht aus. Enthalten sein müssen die Produktmarke, die Modellbezeichnung, die Garantiedauer ausschließlich in vollen Jahren mit Kalendersymbol sowie ein QR-Code zur offiziellen EU-Informationsseite. Das Label muss farbig und produktspezifisch für jedes betroffene Angebot einzeln dargestellt werden.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die Labels nicht rechtzeitig einsetze?
Ein fehlendes oder fehlerhaft gestaltetes Label gilt als Verstoß gegen die neuen Informationspflichten und kann als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß eingestuft werden. Das eröffnet Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden die Möglichkeit, kostenpflichtige Abmahnungen auszusprechen. Da Angebote auf Amazon öffentlich einsehbar und leicht durchsuchbar sind, lassen sich fehlende Labels dort besonders einfach recherchieren - das Risiko ist für Marktplatz-Verkäufer real.