
Wichtigste Erkenntnisse
- Ab 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie EU-weit unmittelbar für Werbeaussagen an Verbraucher
- Pauschale Ökoaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind ohne belastbaren Nachweis verboten
- Selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind untersagt
- Die Regeln gelten auch für bereits veröffentlichte Listings und Altbestände, nicht nur für Neuware
- Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes
Hinweis: Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall solltest du im Zweifel juristischen Rat einholen.
Was die EmpCo-Richtlinie ist
Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825, kurz für „Empowering Consumers for the Green Transition“) ändert die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) sowie die Verbraucherrechte-Richtlinie. Ihre zentralen Vorgaben zu Umweltaussagen in der Werbung gelten ab dem 27. September 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten - reiht sich damit in eine ganze Serie von EU-Compliance-Terminen im Jahr 2026 ein, ähnlich wie zuletzt bei der EU-Verpackungsverordnung PPWR oder der E-Evidence-Verordnung.
Anders als viele produktbezogene Pflichten betrifft die EmpCo-Richtlinie nicht ein einzelnes Warensegment, sondern die gesamte kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbrauchern - also Produkttitel, Bullet Points, Beschreibungstexte, Verpackung und Werbematerial. Der Verkaufskanal spielt dabei keine Rolle: Die Regeln gelten unabhängig davon, ob du über einen eigenen Webshop, Social Media oder einen Marktplatz wie Amazon verkaufst. Damit betrifft der Stichtag praktisch jeden Amazon-Händler, der in seinen Listings mit Umweltargumenten wirbt - unabhängig davon, wie im Seller Central sonst gearbeitet wird.
Diese Umweltaussagen sind ab sofort verboten
Kern der Richtlinie ist eine neue schwarze Liste unzulässiger Praktiken: Pauschale, nicht näher belegte Umweltaussagen gelten künftig ohne weitere Einzelfallprüfung als unlauter. Konkret betroffen sind allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ökologisch“, wenn für sie kein belastbarer, nachprüfbarer Nachweis vorliegt.
Entscheidend ist dabei eine faktische Umkehr der Beweislast: Nicht Behörden oder Wettbewerber müssen belegen, dass eine Aussage falsch ist - der werbende Händler muss im Zweifel nachweisen können, dass sie stimmt. Ein Gefühl von Nachhaltigkeit oder eine gut gemeinte Formulierung im Listing reicht damit nicht mehr aus. Wer weiterhin mit Umweltvorteilen werben möchte, braucht dafür eine überprüfbare Grundlage, etwa eine unabhängige Zertifizierung oder eine wissenschaftlich fundierte, öffentlich zugängliche Studie, auf die sich die Aussage konkret bezieht.
Nachhaltigkeitssiegel: nur noch mit unabhängiger Zertifizierung
Die zweite große Änderung betrifft Gütesiegel und Öko-Logos. Selbst gestaltete oder unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind ab dem 27. September 2026 nicht mehr zulässig. Viele Händler haben in der Vergangenheit eigene grafische Siegel für Produktbilder oder A+ Content entworfen, um Nachhaltigkeit zu signalisieren - genau diese Praxis fällt jetzt unter das Verbot.
Erlaubt bleiben ausschließlich Siegel, die auf einem staatlich anerkannten oder unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen und regelmäßig extern überprüft werden. Wer also mit einem Umweltsiegel wirbt, sollte klären können, welche konkrete Zertifizierungsstelle dahintersteht und ob diese Anerkennung auch tatsächlich Bestand hat.
Was das für dein Amazon-Listing bedeutet
Für Amazon-Seller ist die EmpCo-Richtlinie vor allem deshalb relevant, weil ein Listing aus mehreren Textbausteinen besteht, die alle unter „kommerzielle Kommunikation“ fallen: Produkttitel, Bullet Points, die Produktbeschreibung, A+ Content und die Produktbilder selbst. Wer in seinem Produkttitel oder in den Bullet Points mit „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, ohne einen belastbaren Nachweis dafür vorweisen zu können, bewegt sich ab dem Stichtag im rechtlich riskanten Bereich.
Praktisch bedeutet das: Ein vollständiger Textaudit des eigenen Katalogs ist notwendig - Titel, Bullet Points, Beschreibungstext und A+-Content-Module sollten systematisch nach Umweltbegriffen durchsucht werden. Für jede verbleibende Aussage sollte dokumentiert sein, worauf sie sich stützt. Das gilt genauso für grafische Elemente im A+ Content, etwa selbst gestaltete Icons mit Blättern oder Recycling-Symbolen ohne echte Zertifizierung dahinter.
Climate Pledge Friendly: der sichere Weg auf Amazon
Wer Nachhaltigkeit als Verkaufsargument nicht komplett aufgeben möchte, findet auf Amazon bereits eine strukturierte Alternative: das Climate Pledge Friendly Programm. Es basiert nicht auf frei formulierten Marketingaussagen, sondern auf einer von Amazon geführten Liste unabhängiger, extern geprüfter Zertifizierungen - etwa aus den Bereichen Textilien, Materialien oder Energieeffizienz. Ist ein Produkt entsprechend zertifiziert, blendet Amazon automatisch das passende Badge im Listing ein.
Dieser Ansatz passt strukturell genau zu dem, was die EmpCo-Richtlinie verlangt: eine Umweltaussage, die auf einer unabhängigen, überprüfbaren Zertifizierung beruht statt auf einer selbst gewählten Formulierung im Bullet Point. Für Händler, die auf Nachhaltigkeit als Differenzierungsmerkmal setzen wollen, ist der Weg über eine anerkannte Zertifizierung und das entsprechende Amazon-Badge deutlich risikoärmer als eine freihändige Textaussage im Listing.
Gilt das auch für Altbestände?
Ja. Anders als bei manchen produktbezogenen Vorgaben, die nur für neu in Verkehr gebrachte Ware gelten, knüpft die EmpCo-Richtlinie an die kommerzielle Kommunikation an - also daran, wann eine Aussage veröffentlicht oder aufrechterhalten wird, nicht daran, wann das Produkt hergestellt oder erstmals gelistet wurde. Bereits bestehende Listings mit unbelegten Umweltaussagen müssen deshalb bis zum 27. September 2026 überarbeitet werden, unabhängig davon, ob dahinter Neuware oder länger laufender Altbestand steht.
Bußgelder und Abmahnrisiko
Da die betroffenen Praktiken als schwarze Liste in die UGP-Richtlinie aufgenommen wurden, gelten sie ohne Einzelfallprüfung als unlauter - das erleichtert es Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden erheblich, entsprechende Aussagen abzumahnen. Bei schweren oder systematischen Verstößen drohen zusätzlich behördliche Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens.
Die Größenordnung ist damit vergleichbar mit anderen aktuellen EU-Compliance-Themen im E-Commerce, etwa der GPSR oder dem EU AI Act. Anders als bei diesen Themen geht es bei der EmpCo-Richtlinie aber nicht um Produktsicherheit oder KI-Transparenz, sondern direkt um die Werbetexte im eigenen Listing - also um etwas, das jeder Amazon-Händler selbst und ohne größeren technischen Aufwand in der Hand hat.
Praktische Checkliste für Amazon-Händler
Ein pragmatischer Startpunkt, um deinen Katalog rechtzeitig vor dem 27. September 2026 zu prüfen:
- Durchsuche alle aktiven Listings systematisch nach Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „biologisch abbaubar“
- Prüfe für jede verbleibende Aussage, ob ein belastbarer, unabhängiger Nachweis dafür existiert - und dokumentiere ihn
- Ersetze selbst gestaltete Öko-Icons und -Siegel in Produktbildern und A+ Content durch anerkannte Zertifizierungen oder entferne sie ganz
- Prüfe, ob sich für einzelne Produkte eine Zertifizierung im Rahmen von Climate Pledge Friendly lohnt
- Vergiss dabei nicht ältere Listings und Altbestände - die Prüfpflicht gilt für den gesamten aktiven Katalog
- Schule dein Team oder deine Agentur, damit auch künftige Listing-Texte und Bilder die neuen Vorgaben einhalten
- Behalte parallele Compliance-Fristen im Blick, etwa das EU-Gewährleistungslabel, das zeitgleich ab 27. September 2026 greift
Fazit
Die EmpCo-Richtlinie macht deutlich, dass Nachhaltigkeitswerbung im E-Commerce nicht länger eine Frage der Formulierung, sondern des Nachweises ist. Für Amazon-Händler bedeutet das konkret: Jede Umweltaussage im Titel, in den Bullet Points, in der Beschreibung oder im A+ Content sollte spätestens jetzt auf einen belastbaren Beleg zurückgeführt werden können - oder ersatzlos gestrichen werden.
Der Aufwand dafür ist überschaubar und lässt sich mit einem einmaligen, systematischen Katalog-Check erledigen. Wer diesen Check frühzeitig durchführt, kann sich anschließend wieder auf das konzentrieren, was den Umsatz treibt - etwa ein sauber optimiertes Listing und eine funktionierende Amazon-PPC-Strategie, ohne das Risiko einer Abmahnung wegen unbelegter Ökoaussagen im Nacken zu haben.
Häufige Fragen
Was ist die EmpCo-Richtlinie und ab wann gilt sie?
Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825, 'Empowering Consumers for the Green Transition') ändert die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie. Ihre zentralen Vorgaben zu Umweltaussagen gelten ab dem 27. September 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
Welche Umweltaussagen sind ab dem 27. September 2026 verboten?
Verboten sind pauschale Aussagen wie 'klimaneutral', 'umweltfreundlich', 'grün', 'natürlich', 'biologisch abbaubar' oder 'ökologisch', wenn dafür kein belastbarer, nachprüfbarer Nachweis vorliegt. Die Beweislast für die Richtigkeit solcher Aussagen liegt beim Händler, nicht bei Behörden oder Verbrauchern.
Darf ich noch eigene Nachhaltigkeitssiegel verwenden?
Selbst erstellte oder unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind nach der EmpCo-Richtlinie nicht mehr zulässig. Erlaubt bleiben Siegel, die auf einem staatlich anerkannten oder unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen, etwa den Zertifizierungen, die Amazon für das Climate Pledge Friendly Programm akzeptiert.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie?
Verstöße gegen die neuen Regeln gelten als unlautere Geschäftspraktik ohne Einzelfallprüfung und können abgemahnt werden. Bei schweren oder systematischen Verstößen sind zudem behördliche Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens möglich.