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ElektroG-Novelle: Neues Rücknahmesymbol für Online-Händler ab Juli 2026

Ab 1. Juli 2026 müssen rücknahmepflichtige Online-Händler ein neues Symbol nach § 18a ElektroG zeigen. Wer betroffen ist, wo das Symbol hin muss und was bei Verstößen droht.

ElektroG-Novelle: Neues Rücknahmesymbol für Online-Händler ab Juli 2026

Wichtigste Erkenntnisse

  • Ab 1. Juli 2026 müssen rücknahmepflichtige Online-Händler ein neues Symbol nach § 18a ElektroG zeigen
  • Betroffen sind Händler mit mehr als 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte sowie alle Verkäufer von E-Zigaretten und Tabakerhitzern
  • Das Symbol muss auf der Produktseite oder spätestens im Bestellprozess gut sichtbar erscheinen
  • Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 10.000 Euro und zusätzlichem Abmahnrisiko
  • Die Novelle bringt weitere Infopflichten mit, etwa zu Lithium-Batterien und B2B-Kommunikation

Was sich durch die ElektroG-Novelle ändert

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt seit Jahren, wie Hersteller und Vertreiber mit Altgeräten umgehen müssen. Mit dem zweiten Änderungsgesetz zum ElektroG kommt ab dem 1. Juli 2026 eine neue Kennzeichnungspflicht hinzu, die speziell den Fernabsatz betrifft - also auch Amazon-Angebote, eigene Online-Shops und andere Marktplätze. Grundlage ist der neue § 18a ElektroG, der Vertreiber dazu verpflichtet, ein einheitliches Rücknahmesymbol gemäß Anlage 3a ElektroG gut sichtbar zu zeigen.

Zusätzlich zum neuen Symbol muss künftig auch das bereits bekannte Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne (Anlage 3 ElektroG) im Online-Handel in der Nähe der betroffenen Produkte auftauchen - nicht mehr nur auf dem Gerät selbst. Für Seller, die bislang nur die physische Kennzeichnung auf der Verpackung im Blick hatten, bedeutet das zusätzlichen Prüfaufwand auf der digitalen Angebotsseite.

Wichtig für die Einordnung: Anders als bei der kürzlich gestrichenen Amazon-Rückgabegarantie handelt es sich hier nicht um eine freiwillige Marktplatz-Richtlinie, sondern um eine gesetzliche Pflicht mit Bußgeldandrohung.

Zeitplan: Seit wann und ab wann gilt was

Die Novelle wurde Ende November 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat in mehreren Stufen in Kraft:

  • Seit 1. Januar 2026: Klarstellung in § 3 ElektroG, wonach bei der Berechnung der Lager- und Versandfläche alle Regalböden zusammengezählt werden, nicht nur die Grundfläche. Außerdem müssen Hersteller-Rücknahmestellen bereits mit dem neuen Logo nach Anlage 3a gekennzeichnet sein, und eine neue Infopflicht zu Risiken im Umgang mit lithiumhaltigen Batterien wurde ergänzt.
  • Bis 30. Juni 2026 (§ 46 Abs. 2 ElektroG): Übergangsfrist, innerhalb derer Vertreiber ihre Angebote auf die neue Kennzeichnung umstellen konnten.
  • Ab 1. Juli 2026: Das neue Rücknahmesymbol nach § 18a ElektroG muss im Online-Handel gezeigt werden. Gleichzeitig greift die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Tabakerhitzer, unabhängig von Verkaufsflächengrößen.

Die Frist ist damit bereits abgelaufen - wer sein Angebot noch nicht angepasst hat, sollte das zeitnah nachholen, ähnlich wie bei anderen bereits greifenden Pflichten wie dem Widerrufsbutton oder dem Recht auf Reparatur.

ElektroG-Novelle: Neues Rücknahmesymbol für Online-Händler ab Juli 2026
Wer die neue ElektroG-Kennzeichnung im Angebot vergisst, riskiert Bußgeld und Abmahnung zugleich.

Wer als Online-Händler betroffen ist

Die Kennzeichnungspflicht trifft nicht automatisch jeden, der Elektrogeräte verkauft. Entscheidend ist, ob du nach § 17 Abs. 1 oder 1a ElektroG zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet bist:

  • Flächenschwelle für Elektrogeräte: Rücknahmepflichtig bist du, wenn deine für Elektro- und Elektronikgeräte genutzte Lager- und Versandfläche an einem Standort mehr als 400 Quadratmeter umfasst. Das gilt auch für angemietete Flächen und Standorte im Ausland, aus denen du nach Deutschland verkaufst. Die Schwelle gilt je Standort und wird nicht über mehrere Lager hinweg addiert.
  • E-Zigaretten und Tabakerhitzer: Unabhängig von der Flächengröße bist du rücknahmepflichtig, wenn du diese Produkte aktuell anbietest oder in den letzten sechs Monaten angeboten hast (§ 17 Abs. 1a ElektroG). Stellst du den Verkauf dauerhaft ein, entfällt die Pflicht nach Ablauf dieser sechs Monate.

Verkaufst du über mehrere Kanäle gleichzeitig - etwa über Amazon Seller Central und einen eigenen Shop - gilt die Prüfung für dein Gesamtgeschäft an dem jeweiligen Lagerstandort, nicht pro Vertriebskanal einzeln. Wer sich unsicher ist, ob die eigene Lager- und Versandfläche die Schwelle überschreitet, sollte dies mit dem eigenen Fulfillment-Dienstleister oder einer auf Umweltrecht spezialisierten Kanzlei klären, da Details wie angemietete Teilflächen oder gemischt genutzte Lager je nach Einzelfall unterschiedlich zu bewerten sein können.

Wo und wie das Symbol platziert werden muss

Für die praktische Umsetzung gibt der Gesetzgeber zwei mögliche Zeitpunkte vor:

  • Gut sichtbar auf der Produktseite des jeweiligen Elektrogeräts, oder
  • spätestens im Bestellprozess, bevor der Kaufvertrag zustande kommt.

Mehrere auf E-Commerce-Recht spezialisierte Kanzleien empfehlen, das Symbol eher auf der Produktseite als im Bestellprozess zu platzieren, weil viele Shop- und Marktplatzsysteme - gerade auf Plattformen mit vorgegebenen Checkout-Abläufen - im Bestellprozess nur eingeschränkte gestalterische Möglichkeiten bieten. Zusätzlich zur reinen Symbol-Anzeige verlangt das Gesetz eine verständliche Information darüber, wie die Abholung und die Rücknahme der Altgeräte konkret organisiert ist.

Verkaufst du gewerblich an Geschäftskunden, greifen ergänzende Pflichten: Gewerbliche Endnutzer musst du zusätzlich über deine Homepage, Kataloge oder Prospekte sowie über eine schriftliche Beilage zu Warensendungen informieren.

Weitere Neuerungen aus der ElektroG-Novelle

Neben dem Rücknahmesymbol bringt die Novelle einige Detailänderungen mit, die für Online-Händler in unterschiedlichem Maß relevant sind:

  • Lithium-Batterien: Die Informationspflichten für Vertreiber wurden um Hinweise zu Risiken im Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ergänzt - relevant etwa für Elektronik mit fest verbauten Akkus.
  • Flächenberechnung: Seit Januar 2026 zählen bei der 400-m²-Schwelle alle Regalböden zusammen, nicht nur die Grundfläche des Lagers. Das kann dazu führen, dass Händler mit mehrstöckigen Regalsystemen die Schwelle schneller erreichen als bislang angenommen.
  • Meldepflichten der Hersteller: Für Hersteller werden einige bislang monatliche Meldepflichten nach § 27 ElektroG durch Jahresmeldungen oder eine Wahlmöglichkeit ersetzt. Das betrifft in erster Linie Markeninhaber und Importeure, nicht reine Vertreiber ohne eigene Herstellerregistrierung.

Diese Detailänderungen reihen sich ein in eine ganze Serie neuer Compliance-Pflichten, die 2026 auf Online-Händler zukommen - von der EU-Verpackungsverordnung PPWR über das Gewährleistungslabel bis zur KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act.

Bußgeld und Abmahnrisiko bei Verstößen

Fehlt das Rücknahmesymbol oder die begleitende Information zur Rücknahme, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 45 Abs. 1 Nr. 13d ElektroG. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen. Darüber hinaus gelten Kennzeichnungspflichten im ElektroG nach gängiger Rechtsprechung als Marktverhaltensregelungen - ein Verstoß kann also zusätzlich von Mitbewerbern wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, ähnlich wie bei fehlenden Pflichtangaben nach der GPSR oder bei unzureichenden Umweltaussagen nach der EmpCo-Richtlinie.

Für Händler, die bereits mehrere parallele Kennzeichnungspflichten umsetzen müssen - etwa auch die neue EU-Zollgebühr für Kleinsendungen oder das Vernichtungsverbot für Retouren -, lohnt sich ein zentraler Compliance-Kalender, in dem alle Fristen und Zuständigkeiten gebündelt sind.

Checkliste: In 5 Schritten zur neuen ElektroG-Kennzeichnung

  1. Flächenprüfung durchführen: Ermittle, ob deine Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte an einem Standort die 400-m²-Schwelle überschreitet, inklusive aller Regalböden.
  2. Sortiment auf E-Zigaretten prüfen: Stelle fest, ob du aktuell oder innerhalb der letzten sechs Monate E-Zigaretten oder Tabakerhitzer angeboten hast.
  3. Symbol einbinden: Platziere das Rücknahmesymbol nach Anlage 3a gut sichtbar auf den Produktseiten der betroffenen Artikel.
  4. Rücknahmeinformation ergänzen: Beschreibe verständlich, wie Abholung und Rücknahme von Altgeräten bei dir ablaufen.
  5. B2B-Kommunikation anpassen: Informiere gewerbliche Kunden zusätzlich über Homepage, Kataloge oder eine schriftliche Beilage zur Warensendung.

Fazit: Kleine Grafik, klare Pflicht

Das neue ElektroG-Rücknahmesymbol wirkt auf den ersten Blick wie eine Formalie, ist aber seit 1. Juli 2026 eine verbindliche Pflicht für alle rücknahmepflichtigen Online-Händler - mit Bußgeld und Abmahnrisiko bei Nichtbeachtung. Wer die eigene Lager- und Versandfläche noch nicht gegen die 400-m²-Schwelle geprüft hat oder E-Zigaretten im Sortiment führt, sollte das zeitnah nachholen. Die gute Nachricht: Einmal korrekt im Shop oder auf dem Marktplatz hinterlegt, verursacht die Kennzeichnung danach kaum laufenden Pflegeaufwand.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Kennzeichnungspflicht nach dem ElektroG?

Die Übergangsvorschrift in § 46 Abs. 2 ElektroG läuft am 30. Juni 2026 ab, die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem neuen Rücknahmesymbol nach § 18a ElektroG gilt damit ab dem 1. Juli 2026. Ab diesem Stichtag müssen rücknahmepflichtige Online-Händler das Symbol gemäß Anlage 3a ElektroG in ihrem Angebot zeigen.

Welche Online-Händler sind vom neuen Rücknahmesymbol betroffen?

Betroffen sind Fernabsatzhändler, die nach § 17 Abs. 1 oder 1a ElektroG zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind. Das betrifft in der Regel Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte an einem Standort, wobei seit Januar 2026 laut Klarstellung in § 3 ElektroG alle Regalböden zusammengezählt werden. Unabhängig von der Flächengröße gilt die Pflicht zusätzlich für alle Händler, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten oder in den letzten sechs Monaten angeboten haben.

Wo muss ich das Rücknahmesymbol in meinem Amazon- oder Online-Shop-Angebot platzieren?

Das Symbol muss gut sicht- und lesbar entweder auf der Produktseite der betroffenen Elektrogeräte erscheinen oder spätestens im Bestellprozess vor Vertragsschluss eingeblendet werden. Zusätzlich musst du darüber informieren, wie die Abholung und Rücknahme von Altgeräten konkret abläuft.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die neue Kennzeichnungspflicht?

Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht nach § 18a ElektroG ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 45 Abs. 1 Nr. 13d ElektroG und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Da Kennzeichnungspflichten im ElektroG als Marktverhaltensregelungen gelten, kommt zusätzlich ein wettbewerbsrechtliches Abmahnrisiko durch Mitbewerber in Betracht.